Wertermittlung

Für die Bewertung eines Grundstücks, bebaut oder unbebaut, gibt es verschiedene Anlässe. Das Gutachten eines Sachverständigen verschafft allen Beteiligten hierbei die notwendige Klarheit über den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bewerte ich Immobilien kompetent, unabhängig und zuverlässig.

Leistungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten / Marktwertermittlungen

Bewertungsobjekte

  • Unbebaute Grundstücke
  • Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Rechte und Belastungen
  • landwirtschaftliche Objekte

Bewertungsanlässe

  • Kauf oder Verkauf
  • Vermögensfeststellung
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Steuerliche Zwecke
  • Ehescheidungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Vormundschafts-/
    Betreuungsangelegenheiten
  • Entschädigung bei Enteignung
  • Grundstückstausch
  • Renditeprognosen

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert/Marktwert stelt nach Definition im Baugesetzbuch einen objektivierten Preis dar, der am wahrscheinlichsten am Markt zu erzielen wäre:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§ 194 BauGB)

Wenn der Verkehrswert für Gerichte, Ämter oder andere Behörden nachgewiesen werden muss, dann ist in der Regel ein vollwertiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Auch bei Auseinandersetzungen über den Verkehrswert zwischen mehreren Parteien, oder wenn Sie die Immobilie nicht kennen und über alle wertrelevanten Eigenschaften umfassend informiert sein wollen, ist das Verkehrswertgutachten die richtige Wahl.

Marktwertermittlung

Wenn Sie mit den wertrelevanten Eigenschaften des zu bewertenden Objektes vertraut sind und nur den Marktwert für den Kauf oder Verkauf der Immobilie benötigen ist eine Marktwertermittlung (Kurzgutachten) die richtige Wahl. Gleiches gilt für eine reine Vermögensfeststellung durch den Eigentümer. Beim Kurzgutachten werden nur die Unterlagen geprüft und bewertet, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Der Umfang eine Kurzgutachten ist deutlich reduziert, es wird auf ausführliche Erläuterungen und Ansätze verzichtet.

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung zu einem Festpreis an, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und gehen Sie auf Nummer Sicher.

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