Energieausweis
Der Energieausweis enthält die Energiekennwerte eines Gebäudes, die es möglich machen, das Gebäude hinsichtlich seiner Energieeffizienz zu beurteilen. Außerdem sind im Energieausweis Empfehlungen zu sinnvollen energetischen Sanierungen enthalten. Der Ausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
Seit 01.01.2009 ist für alle Wohngebäude, bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung der Energieausweis Pflicht (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Seit dem 01.05.2014 hat der Verkäufer bzw. Vermieter den Ausweis seinem Kauf bzw. Mietinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorzulegen. Dies sollte spätestens bei der Besichtigung des Objektes stattfinden.
Energieausweise wurden nicht nur für bestehende Wohngebäude eingeführt, auch für bestehende Nichtwohngebäude, wie z. B. Bürogebäude, Schulen oder Läden, soweit sie auf normale Innentemperaturen beheizt oder gekühlt werden, müssen zukünftig Energieausweise ausgestellt werden.
Ebenso wie für Wohngebäude muss der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing den Kauf- oder Mietinteressenten zugänglich gemacht werden.
Erstellung von Energie Bedarfsausweisen
Energieausweise werden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen unterschieden. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Bewohner, innerhalb der letzten drei Jahre an. Je nachdem, ob die Gebäudenutzer energiebewusst oder verschwenderisch sind, kann das Ergebnis stark schwanken. Beim Bedarfsausweis hingegen, wird die Qualität der Gebäudehülle, der Heizungstechnik und weiterer Einflussfaktoren gemessen und mit einem sogenannten Referenzgebäude verglichen. Dadurch wird eine echte Vergleichbarkeit geschaffen, dies ist beim Verbrauchsausweis nicht möglich. Wir stellen ausschließlich Bedarfsenergieausweise aus.
Für Wohngebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder die aus mehr als als 4 Wohnungen bestehen, besteht Wahlfreiheit über die Form des Energieausweises. Für alle anderen Wohngebäude darf nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Bei Nichtwohngebäuden besteht eine generelle Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
Bei Wohnungsanzeigen müssen nach Einführung der EnEV 2014 die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis mit angegeben werden. Anzugeben ist der Energieverbrauch bzw. Bedarf, der Energieträger (z.B. Gas) und wenn bereits vorhanden die Effizienzklasse des Gebäudes. Ältere Ausweise hatten noch keine Angabe der Effizienzklasse.
Kosten für die Erstellung eines Energie Bedarfsausweis nach §18 EnEV
Einfamilienhaus | 320,00 € |
Reihenendhaus | 300,00 € |
Reihenmittelhaus | 260,00 € |
Zweifamilienhaus | 200,00 €/ je Wohneinheit |
Mehrfamilienhaus 3 WE | 160,00 €/ je Wohneinheit |
Mehrfamilienhaus 4 – 6 WE | 125,00 €/ je Wohneinheit |
Mehrfamilienhaus 7 – 9 WE | 110,00 €/ je Wohneinheit |
Mehrfamilienhaus > 9 WE | nach Angebot |
Nichtwohngebäude | nach Angebot |
Unsere Pauschalangebote beziehen sich auf Gebäude mit einfachen Grundformen. Bei Gebäuden mit vielen, einzelnen Außenflächen, die einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten, erstellen wir gerne ein auf Ihr Gebäude bezogenes Angebot.
Voraussetzungen für die Pauschale ist die Übermittlung der für die Berechnung benötigten Daten an uns. Die Erstellung schließt einen Ortstermin zur Erfassung verschiedener Berechnungsgrundlagen ein. Anfahrtszeiten von über 30 Minuten zum Ortstermin rechnen wir nach Stundenlohn ab.
Benötigte Unterlagen
- Vermaßte Planunterlagen
- Baubeschreibung mit allen Bauteilen, die das beheizte Gebäudevolumen begrenzen
- Technische Produktbeschreibung der Wärmeerzeuger (Heizungskessel, Durchlauferhitzer etc.)
Die Erstellung der fehlenden Unterlagen können wir Ihnen im Stundenlohn anbieten.
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf.