BImSchG-Anträge BImSchG-Anträge für Landwirtschaft und Industrie

BimSchG = Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

Biogas

Biogasanlage in Borken (Hessen)

Das Bundes Immissionsschutzgesetz wurde erstmalig im Jahr 1974 erlassen. Es geht in seiner Regelungsstruktur aus den §§ 16 bis 25 der Gewerbeordnung hervor, die schon vor 1918 das Anlagengenehmigungsrecht regelten. Heute ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz das Genehmigungsrecht für Industrie- und Gewerbeanlagen, weshalb seine Ausführung vielfach noch durchaus folgerichtig den Gewerbeüberwachungsbehörden, wie z. B. den staatlichen Umweltämtern, Gewerbeaufsichtsämtern oder Bezirksregierungen obliegt. 1974, als das Gesetz erlassen wurde, hatte man industrielle Emissionen als ein ernsthaftes Problem für die Umwelt und die menschliche Gesundheit erkannt („Umweltbewusstsein“), war aber an deren Regulierung mit dem Instrumentarium der Gewerbeordnung sowie mit politischen Kampagnen zur Luftreinhaltung an Grenzen gestoßen. Es ist seitdem vielfach verändert, in seinem Regelungsumfang erweitert und in der Regelungstechnik präzisiert worden.

Emissionen

Emission (von Lateinisch emittere „herausschicken, -senden“), im Deutschen Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Störfaktoren in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission bewirkt eine Immission.

Immission

Immission (von Lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Deutschen Eintrag bzw. Einsetzung.

Im allgemeinen bedürfen Anlagen, die durch ihre Emissionen in Luft, Wasser oder Boden besonders geeignet sind schädliche Umwelteinwirkungen zu verursachen, bedürfen nach $4 BimschG einer Genehmigung. Im Anhang der 4. BimSchV sind die genehmigungsbedürftigen Anlagen definiert.

Wir unterstützen Sie bei dem Genehmigungsverfahren nach BimSchG, außerdem sind wir spezialisiert in der Überführung von baurechtlich genehmigten Anlagen in Anlagen nach BimSchG (§67 Abs. 2 BimSchG).

Abhängig vom Anlagentyp und dem Verfahrensweg variiert der Umfang der einzureichenden Antragsunterlagen von wenigen Seiten umfassenden Formularen und Berichten bei einfachen Verfahren. Bis hin zu komplexen Anträgen in denen mehrere Genehmigungsunterlagen (Baugenehmigung, Wasserrechtliche Genehmigung usw. ) enthalten sind. Weiterhin können diverse Sondergutachten wie z.B. Geruchsprognosen oder Landschaftsbildbewertungen im Antrag enthalten sein. Diese Gutachten werden zum Teil von separaten Spezialisten eingeholt und von uns in den gesamten Antrag eingepflegt.

Der Genehmigungsvorgang setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen beteiligten Behörden und den eventuell. notwendigen Sondergutachtern. Wir übernehmen als ihr Ansprechpartner die gesamten Koordination und Kommunikation. Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für ihren Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Bisher wurden durch uns folgende Anlagentypen bearbeitet und wurden erfolgreich genehmigt:

  • Biogasanlagen
  • landwirtschaftliche Bauten

Sie suchen Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für die Erlangung einer Genehmigung gemäß § 4 oder einer Änderungsgenehmigung gemäß § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV)?

Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.

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