BAFA Vor-Ort-Beratung
Bei der Vor-Ort-Beratung wird durch uns der energetische Ist-Zustand ihres Gebäudes bzw. Ihrer Wohnung ermittelt. Wir sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassene Experten für die Vor-Ort Energieberatung. Das Gebäude wird vom Keller bis zum Spitzboden gründlich analysiert und bewertet, von der Anlagentechnik bis zur Wärmedämmung.
Dabei werden alle bautechnischen und bauphysikalischen Gegebenheiten sowie die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung aufgenommen. Ziel ist es, die energetischen Schwachstellen zu lokalisieren und konkrete Einsparpotenziale aufzuzeigen, um Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen.
Die Analyse-Daten stellen wir in einem umfassenden Beratungsbericht zusammen und empfehlen Maßnahmen, mit denen sich im und am Gebäude die meiste Energie einsparen lässt und berechnen, ob sich diese Maßnahmen lohnen. Dazu beziehen wir auch den Einsatz erneuerbarer Energien mit ein. Denn erst die Gegenüberstellung verschiedener Sanierungsvarianten und Investitionskosten verrät, welche Lösung die optimale ist. Der Vergleich von Energiebedarf und Emissionsraten im Ist-Zustand mit dem Optimalzustand nach einer Sanierung zeigt deutlich, welche finanziellen Effekte langfristig erzielt werden können. Daraus formulieren wir eine allgemein verständliche Zusammenfassung sowie eine Empfehlung für ökonomisch und ökologisch sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.
Da eine sparsame Energieverwendung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Beratungskosten.
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten:
- maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Beratung:
- Das Gebäude muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Das Gebäude muss ein gewisses Alter haben. Konkret: Für die Errichtung des Gebäudes muss bis zum 31.01.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
- Das Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen oder ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein; auch eine Beratung für die geplante Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden wird gefördert.
Kosten der Vor-Ort-Beratung
Die Kosten für eine Energiesparberatung sind im hohen Maße abhängig von Art und Umfang der Gebäudedokumentation. Hierzu gehören insbesondere:
- Aktuelle Bauzeichnungen des Gebäudes mit detaillierten Maßangaben
- Angaben zur Bauphysik (Dach-, Wand- und Fußbodenaufbauten aller wärmeübertragenden Bauteile)
- Angaben zur Anlagentechnik (Baujahr des Kessels, Warmwasserbereitung, Heizleistung, Art der Beheizung, Dokumentation der Heizungsanlage)
- Schornsteinfegerprotokoll
- Verbrauchsabrechnungen der eingesetzten Energieträger
Nach Klärung der Aufgabenstellung erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot für eine Vor-Ort-Beratung.
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf.